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   FG Hamburg, 09.06.2009 - 4 K 119/07   

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https://dejure.org/2009,31645
FG Hamburg, 09.06.2009 - 4 K 119/07 (https://dejure.org/2009,31645)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.06.2009 - 4 K 119/07 (https://dejure.org/2009,31645)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 4 K 119/07 (https://dejure.org/2009,31645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Energiesteuerrecht: Ausübung des Auswahlermessens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausübung des Auswahlermessens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausübung des Auswahlermessens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.12.1990 - VII R 52/88
    Auszug aus FG Hamburg, 09.06.2009 - 4 K 119/07
    Erforderlich, aber ausreichend ist ein "natürlicher Handlungswille" dahin, dass über die Ware als Kraftstoff verfügt wird (vg. BFH-Urteil vom 04.12.1990 VII R 52/88, Juris).

    Eine zusätzliche Kenntnis von der Beschaffenheit des Mineralöls oder wenigsten ein Kennenmüssen ist für die Besteuerung nach Wortlaut und Zweck der Steuervorschrift nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 04.12.1990 a. a. O.).

  • BFH, 23.11.1993 - VII R 32/93

    Mineralöl - Steuerschuldner - Auswahlermessen

    Auszug aus FG Hamburg, 09.06.2009 - 4 K 119/07
    Auch ein zivilrechtlicher Besitzdiener kann Gegenstände mit sich führen, die besitzrechtlich einer anderen Person zuzurechnen sind (BFH-Urteil vom 23.11.1993 VII R 32/93 mit eingehender Begründung zur Vorgängervorschrift des § 12 MinölStG).

    Da nicht ersichtlich ist, dass der Beklagte sein Auswahlermessen ausgeübt hat, ist die Inanspruchnahme des Klägers schon deshalb rechtswidrig (vgl. hierzu: BFH-Urteil vom 23.11.1993 VII R 32/93, Juris).

  • EuGH, 01.04.2004 - C-389/02

    Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft

    Auszug aus FG Hamburg, 09.06.2009 - 4 K 119/07
    Diese Vorschrift ist gemeinschaftsrechtlich dahin auszulegen, dass unter "Schifffahrt in Meereswässern der Gemeinschaft jede Form der Schifffahrt unabhängig vom Zweck der jeweiligen Fahrt zu verstehen ist, wenn sie zu kommerziellen Zwecken erfolgt (EuGH, Urteil vom 01.04.2004 C-389/02, Slg der Rechtsprechung 2004 S. 1-03537).

    Insoweit will Art. 8 Abs. 1 c der Richtlinie vor allem Wettbewerbverzerrungen verhindern, die durch eine unterschiedliche Handhabung der Richtlinie auftreten könnten (vgl. zu alledem EuGH, Urteil vom 01.04.2004 C-389/02 a. a. O.).

  • FG Hamburg, 25.01.2012 - 4 K 195/10

    Energiesteuer: Begriff der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt, leichtfertige

    Nach zurückweisender Einspruchsentscheidung wurde der Bescheid vom Finanzgericht im Klageverfahren 4 K 119/07 durch Urteil vom 09. Juni 2009 wegen fehlender Betätigung des Auswahlermessens aufgehoben (Beklagten-Akte Bl. 139 f.).

    Das Gericht hat beigezogen seine Akten 4 K 119/07 und 4 V 249/09.

    Ohne eine tendenziell bestehende Gewinnerzielungsabsicht liegt kein wirtschaftliches Verhalten vor, das eine Befreiung von der Steuer rechtfertigen würde (Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 09. Juni 2009, 4 K 119/07).

  • FG Hamburg, 17.12.2010 - 4 K 228/08

    Energiesteuer: Keine Befreiung für gemeinnützige Schifffahrt

    Ohne eine tendenziell bestehende Gewinnerzielungsabsicht liegt kein wirtschaftliches Verhalten vor, das eine Befreiung von der Steuer rechtfertigen würde (FG Hamburg, Urteil vom 9. Juni 2009 4 K 119/07, nicht veröffentlicht, zu Art. 8 Abs. 1 Buchst c) UAbs. 2 der Vorgängerrichtlinie 92/81, die wörtlich dem im Streitjahr geltenden Art. 14 Abs. 1 Buchst. c) UAbs. 2 EnergieRL entspricht).
  • FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21

    Energiesteuer: Besteuerung von Schiffsdiesel bei nicht ausschließlich

    Ohne eine tendenziell bestehende Gewinnerzielungsabsicht liegt kein wirtschaftliches Verhalten vor, das eine Befreiung von der Steuer rechtfertigen würde (FG Hamburg, Urteile vom 9. Juni 2009, 4 K 119/07 und vom 25. Januar 2012, 4 K 195/10, rechtskräftig nach Entscheidung des BFH über die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 21. Januar 2013, VII B 44/12).
  • FG Hamburg, 26.03.2014 - 4 K 74/13

    Energiesteuerrecht: private nichtgewerbliche Schifffahrt durch eine gemeinnützige

    Ohne eine tendenziell bestehende Gewinnerzielungsabsicht liegt kein wirtschaftliches Verhalten vor, das eine Befreiung von der Steuer rechtfertigen würde (Finanzgericht Hamburg, Urteile vom 09.06.2009, 4 K 119/07 und vom 25.01.2012, 4 K 195/10, rechtskräftig nach Entscheidung des BFH über die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 21.01.2013, VII B 44/12).
  • FG Hamburg, 30.09.2011 - 4 K 183/10

    Energiesteuerrecht: LKW-Zusatztank, Steuerschuldnerschaft des Fahrers bzw.

    Denn der Unternehmer ist als wirtschaftlich Handelnder und somit als Verwender anzusehen (FG München, Urteil vom 07. Juli 2011, 14 K 3565/08, juris; vgl. auch die ständige Rechtsprechung des FG Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 2010, 4 K 145/10, juris, Beschluss vom 25. Oktober 2010, 4 V 149/10, juris, Urteil vom 06. November 2008, 4 K 144/08, juris; im Ergebnis ebenso BFH zur Vorgängervorschrift § 19 MinöStG, Beschluss vom 06. September 2007, VII B 296/06, BFH/NV 2008, 115, Beschluss vom 09. Dezember 2005, VII B 139/05 BFH/NV 2006, 827; vgl. zum Begriff des Verwenders in der vergleichbaren Vorschrift § 21 EnergieStG auch FG Hamburg, Beschluss vom 30. November 2009, 4 V 249/09, unveröffentlicht, Urteil vom 09. Juni 2009, 4 K 119/07, juris).
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